Am 7. Juni 2022 stand ein Vorgesetzter (52) bei der Laufenburg AG vor Gericht. Der Grund: Am 14. September 2020 soll er seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht verletzt haben. Denn sie war im Burgmattschulhaus in Laufenburg AG mit der Aufsicht über den Mittagstisch betraut und soll den Raum verlassen haben. Dabei stürzte der damals 9-jährige Leo beim Spielen aus dem angeblich offenen Fenster im Erdgeschoss und wurde schwer verletzt.
Der Betreuer wurde am 18.01.2022 mit einem Bußgeldbescheid neben Verletzung der Fürsorge- und Aufklärungspflicht auch wegen gefährlicher fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Doch der Vorgesetzte weigerte sich, die bedingte Busse von 2000 Franken zu akzeptieren und die Busse von 500 Franken zu bezahlen. Nicht einmal der Strafbefehlssatz von 800 und die Polizeikosten von 50 Franken. Sie setzte das Urteil fort. Deshalb kam es zu dem Gerichtsverfahren.
Der Angeklagte sagte dem Gericht nichts
Doch zu Beginn des Prozesses wurde deutlich, dass die Angeklagte nichts über sich und die Sache sagen wollte. Sein Anwalt hingegen sorgte für Überraschung: Unter anderem legte er dem Gericht ein Video vor, in dem zu sehen war, dass sich das besagte Fenster schließt, wenn man es öffnet und wieder loslässt. . Heißt das, Leo hat das Fenster selbst geöffnet? Und dass die Ermittler selbst es nach dem Unfall nie überprüft hätten?
Der Strafbefehl besagt nur, dass Leo mit einem Mädchen im Zimmer war und sie mit einer ausgestopften Giraffe Werfen und Fangen gespielt haben. Als der Angeklagte den Raum verlassen habe, sei das Fenster in der Mitte des Raumes offen gewesen. Aufgrund der Architektur des Zimmers war dies von der Zimmertür aus nicht sichtbar. Gleichzeitig war die Beatmung Teil der damaligen Covid-19-Empfehlungen.
Laut Sanktionsverfügung hätte es „die Gefahrenquelle beseitigen können“
Während der Angeklagte im Spielzimmer nach anderen Kindern suchte, kletterte Leo auf die Fensterbank, stand auf, sprang dort hinüber, stürzte fast fünf Fuß durch das offene Fenster und krachte gegen das Fenster. Je nach Sanktionsverfügung kann der Vorgesetzte vor dem Verlassen des Raumes das geöffnete Fenster beobachtet und diese Gefahrenquelle beseitigt haben.
Der Anwalt der Familie des Opfers bezog sich vor Gericht auf diesen Sanktionsbescheid, der dies trotz des Urteils sagt, dem das Gericht folgen sollte. Er sagte, das Video habe keinen Beweiswert. Sie wissen nicht, warum sich das Videofenster bewegt.
Der Anwalt des Angeklagten beantragte Freispruch
Der Anwalt des Angeklagten antwortete in seiner Aussage, dass es sich nicht um ein bodentiefes Fenster handele. Die Fensterbank ist keine begehbare Fläche. Es waren bereits andere Schüler allein in diesem Raum. Sie entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
Außerdem, so der Anwalt weiter, sei das Fenster geschlossen gewesen, als sein Mandant den Raum verließ – sagte er unmittelbar nach dem Unfall. Das zugesendete Video zeigt deutlich, dass das Fenster nicht offen bleibt, sondern von alleine schließt.
Außerdem weiß jeder Drittklässler, dass man vor einem Fenster auf nichts klettern darf. Der Unfall sei “wirklich tragisch” gewesen, sagte der Anwalt. Aber nicht alle Unfälle mit einem Kind sind vorhersehbar. Er forderte den Freispruch des Vorgesetzten.
Leos Mutter fordert „Berufsverbot“
Leos Mutter, die nicht vor Gericht kam und noch keine Zivilklage eingereicht hat, erzählte Blick kürzlich, was mit ihrem Sohn Leo und ihr passiert sei. Er sei „im Sterben“, so Martha K.* (33). Ihr Sohn musste sieben Mal operiert werden und leidet noch heute unter den Folgen. Marta K. war klar: „Die Vorgesetzte war sich ihrer Pflicht nicht bewusst. Ich fordere, dass dieser Person ein Arbeitsverbot erteilt wird.“
Leo selbst sagte mit einem Blick, er sei auf die Fensterbank geklettert, habe zurückgeschaut und mit den anderen Kindern gesprochen. „Ich habe meine Hände an die Fenster gelehnt“, sagte der Junge. Plötzlich erreichte er die Leere und fiel. Nach dem Aufprall auf dem Boden habe er “nur Weiß” gesehen, sagte Leo. “Ich habe nichts gehört.” Leos Klassenkamerad verteidigte ihn vor Gericht: Er sei kein Kind, das man nicht eine Sekunde hätte anschauen dürfen.
Schließlich sprach das Gericht den Vorgesetzten frei. Die meisten folgten den Ausführungen des Anwalts des Angeklagten. Sie allein musste nach elf Schülern suchen, also musste sie sich natürlich auch die anderen Kinder im anderen Raum ansehen. Außerdem sah das Mädchen, das mit Leo spielte, ein offenes Fenster, konnte aber nicht sagen, wer es geöffnet hatte und ob es Leo war.
Außerdem beherrschen Schüler in diesem Alter bereits den Alltag und wissen, dass sie unter anderem nicht auf der Fensterbank sitzen dürfen. Und ich bin sicher, Sie könnten sich beschäftigen. Aus Sicht des Gerichts hat der Beklagte seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt.
Leos Mutter ist gegenüber Blick sehr enttäuscht über den Freispruch. „Mein Sohn war früher kerngesund, jetzt folgt er diesem Urteil“, sagt Marta K. Der Angeklagte habe widersprüchliche Angaben gemacht und das Gericht solle befragt werden. “Ich werde es nicht austrocknen lassen und weiterkämpfen”, sagt Marta K. “Notfalls bis zum Bundesgerichtshof.”
* Den Verlegern bekannter Name