Lindner prüft Stundung der Erbschaftsteueranmeldung

Eigentümer von Wohnungen, Häusern und anderen Immobilien haben in diesem Jahr viel mit dem Finanzamt zu tun: Neben ihren laufenden Steuerangelegenheiten sollten sie noch vor dem Monat Oktober eine Immobilienbewertungserklärung abgeben, auf deren Grundlage die Neuregelung erfolgt Ab 2025 wird die Grundsteuer erhoben. Da es bisher nicht gut gelaufen ist, erwägt Finanzminister Christian Lindner (FDP), die Frist zu verlängern.

„Man muss sich vielleicht nochmal etwas vorhalten, was die Fristen betrifft“, sagte Lindner in einer öffentlichen Diskussion beim „Tag der offenen Tür“ der Bundesregierung am Samstag in Berlin. Damit bekräftigte der Minister seine Überlegungen, die er Ende Juli erstmals in einem FAZ-Interview angedeutet hatte. Auf die Beschwerden von Grundstückseigentümern und Steuerberatern angesprochen, sagte Lindner: „Ich mache mir auch Sorgen, wie es derzeit läuft.“ Daher wird er laufend über die Situation im Ministerium informiert.

Das Kontrollportal ist zusammengebrochen

Insgesamt sind 36 Millionen Immobilien von der Neubewertung der Steuer betroffen. Notwendig wurde dies durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das von der alten Koalitionsregierung noch in rechtlicher Umsetzung war. Der Start der Feststellungen verlief auch deshalb holprig, weil kurz nach Fristbeginn Anfang Juli das elektronische Steuerportal „Elster“ unter dem starken Ansturm zusammenbrach, als offenbar viele Bürger gleich nach der Freischaltung mit der Feststellungserklärung beginnen wollten . .

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Ganz anders sieht es jetzt aus, wie eine Umfrage der Sonntagszeitung Frankfurter Allgemeine unter den Finanzministerien und -behörden der 16 Bundesländer ergab: Deutschlandweit sind trotz Vorlage von vier Monaten erst 10 % der geforderten Erklärungen eingegangen. Die Frist ist fast zur Hälfte abgelaufen. Einige Länder erklärten die niedrigen Zahlen damit, dass die Steuerzahler während der Ferienzeit andere Prioritäten haben und dass die Motivation gegen Ende der Zeit wahrscheinlich steigen wird. Einige, wie etwa Thüringen, bezeichneten die Rücklaufquoten – 7,4 % Mitte August – offen als „ungenügend“.

Die Pflichtdeklaration der Grundsteuer ist jedoch nicht nur aufgrund der vorübergehend erschwerten Erreichbarkeit des Online-Portals eine Herausforderung. Es erfordert Informationen, die nicht alle Grundstückseigentümer zur Hand haben, darunter Grundstückswerte oder Parzellennummern, die oft, aber nicht immer als Dezimalbruch auf dem Formular eingetragen werden müssen. Die meisten Bundesländer wenden bei der neuen Grundsteuer das fein differenzierte föderale Modell an. Nur vier, darunter Hessen, nutzen die Möglichkeit einer vereinfachten Zustandslösung in Form eines Flächenmodells. Der Fokus liegt hier auf dem Grundstück bzw. Baugebiet, sodass Angaben zu Bodenrichtwert und Baujahr nicht notwendig sind.


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