Nehammer lehnt Van der Bellens Ideen der Einbürgerung ab

Nehammer sieht laut Krone „keinen Anlass, die bisherige Praxis zu ändern“; Nach Angaben der Kanzlerin haben die Grünen bereits bei den Regierungsverhandlungen zugesagt, dass es beim Thema Staatsbürgerschaftsrecht keine Änderungen geben werde. Der ÖVP-Chef verstehe nicht, warum dieses Thema jetzt im Präsidentschaftswahlkampf auftauche, schreibt die Zeitung.

In Interviews mit “Kleiner Zeitung” und “Presse” hatte sich der Bundespräsident vor wenigen Tagen bei der Ankündigung seiner Wiederwahl im Herbst für Erleichterungen bei der Einbürgerung ausgesprochen: Die Hürden bei der Einbürgerung seien “zu hoch”. Man könnte beispielsweise auch den tieferen Sinn hinter der Tatsache argumentieren, dass beispielsweise ein seit 20 Jahren in Österreich lebender Deutscher keine doppelte Staatsbürgerschaft erlangt.

Die Krone zitierte Nehammer am Sonntag mit den Worten: „Wir beabsichtigen nicht, dass alle 20 Jahre auf die Einbürgerung warten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Einbürgerung für einen Großteil der Menschen nach 6 bis 10 Jahren möglich.“

Zuvor hatte Innenminister Gerhard Karner im Namen der ÖVP zum Vorstoß Van der Bellens aus den Reihen der Grünen gesagt, er sehe “keinen Änderungsbedarf”. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sagte, das Regierungsprogramm sehe so etwas nicht vor. Auch die FPÖ reagierte mit Ablehnung.

Wifo-Chef Gabriel Felbermayr plädiert für weniger starre Regelungen beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Er sieht eher ein Demokratiethema als ein Arbeitsmarktthema, wie er der ORF „Pressezeit“ sagte, „allerdings stellt sich die Frage, wie die Gastkultur in diesem Land ist. Die nächsten Jahre. Talente müssen sein.“ strengt euch an. Es wird Konkurrenz geben.“ Österreich, wo es an Fachkräften mangele, werde “den Standort attraktiv machen müssen”, weil der Wettbewerb vom Management auf den breiteren Arbeitsmarkt durchdringe. „Das bedeutet, dass eine großzügigere Verwaltung bei der Staatsbürgerschaft helfen kann“, sagte der Ökonom.

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