Neue Regelung: Grüner Pass mit nur drei Impfstoffen

30.05.2022 17:47 (30.05.2022 18:03)

©Reuters

Die Verordnung zur Lockerung der Kronenschutzmaßnahmen, die ab dem 1. Juni in Kraft tritt, wird auch beim Grünen Pass zu Änderungen führen.

Ab dem 23. August reicht die Kombination aus Impfung und Genesung für den 3G-Test nicht mehr aus. Ansonsten setzt die Verordnung erwartungsgemäß bis zum 23. August die Maskenpflicht im Grundstoffhandel, in Apotheken und im öffentlichen Verkehr aus. Ausnahmen von der 3G-Pflicht stehen im Einklang mit der Impfpflicht.

Für eine Grundimmunisierung sind einheitlich drei Stiche erforderlich, dies wurde bereits von der Nationalen Impfkommission empfohlen. Bisher galt die Genesung vor der ersten Impfung als eigenständiges „immunologisches Ereignis“. Eine Genesung sei noch sechs Monate gültig, ersetze aber keine Impfung mehr, teilte das Gesundheitsministerium in einer Mitteilung mit.

Maskenpflicht in „Gefährdete Einstellungen“

Die Maskenpflicht bleibt in „besonders gefährdeten Umgebungen“ wie Krankenhäusern, Sanatorien und anderen Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienste erbracht werden, sowie Pflegeheimen und Pflegeheimen bestehen. Die Maskenpflicht bleibt auch in der mobilen Pflege bestehen (außer im Behindertenbereich).

Eine Maskenpflicht in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen bestehe hingegen nicht wegen der „relativ geringeren Vulnerabilität der dort untergebrachten Menschen und vor dem Hintergrund der Lebensfähigkeit im Rahmen der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Alltag Leben’. „Laut Gesundheitsministerium. In diesem Bereich gilt weiterhin die 3G-Pflicht. Gleiches gilt für mobile Pflegedienste im Behindertenbereich.

Außerdem werden weitere Ausnahmen von der 3G-Regelung geschaffen (zusätzlich zu den Schwangerschafts- und Gesundheitsrisiken einer Impfung) – für diejenigen, die sich mangels Immunantwort auf eine Impfung nicht impfen lassen würden, ist nun kein Nachweis mehr erforderlich. Die bereits erhaltene Impfaufhebungsbestätigung ist ausreichend.

Die Impfung ist weiterhin ausgesetzt

Die nationale Kronen-Impfpflicht wird im Sommer ausgesetzt. Eigentlich hätten Verstöße gegen die Pflicht bis Mitte März sanktioniert werden sollen, doch auf Empfehlung des Sachverständigenausschusses wurde die Impfpflicht bis zum 1. Juni ausgesetzt. Nun wird nach einer weiteren Expertenempfehlung diese Regelung über den Sommer (ebenfalls um drei Monate) verlängert.

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