Der Ständerat nimmt Anpassungen im Strassenverkehrsgesetz vor
Raser sollen laut National- und Staatsrat nicht mehr zwingend ins Gefängnis müssen. Damit erlischt die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Für jugendliche Radfahrer besteht keine Helmpflicht. Autorennen sind wieder erlaubt. Vor diesem Hintergrund hat der Ständerat als zweite Kammer mit 39 zu 0 der Revision des Verkehrsgesetzes zugestimmt. Wegen zweier verbleibender Differenzen in Detailfragen geht …
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