Sieben Jahre Gefängnis für Schmuggler
Eine Jury befand ihn des Schmuggels und der tödlichen Körperverletzung für schuldig, bestritt jedoch die Mordanklage. In diesem Zusammenhang seien die lettischen Äußerungen als Geständnis gewertet worden, sagte Richterin Gabriele Nemeskeri. Er hatte sich des Schmuggels, aber nicht des Mordes schuldig bekannt, obwohl er zugab, dass er wusste, dass es den 30 Flüchtlingen, die er …