2. Erwachsenenschutzrecht: Kosten höher als erwartet
Wien (PK) – Die Mitglieder der Justizkommission haben heute einstimmig einer umfassenden Reform zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung zugestimmt. Einstimmig nahmen die Abgeordneten auch den Evaluierungsbericht zum II. Erwachsenenschutzgesetz zur Kenntnis.
Zwei zurückgestellte SPÖ-Anfragen betrafen die Berücksichtigung der Ergebnisse der Kinderkostenstudie und der Berechnungsgrundlagen für den Unterhaltsvorschuss. Justizministerin Alma Zadić kündigte in diesem Zusammenhang an, dass derzeit an einer Reform des Kindes- und Unterhaltsrechts gearbeitet werde.
Reform gemäß den Ergebnissen der Sonderkommission
Sozial-, gesundheits- und rechtspolitisches Hauptziel der aktuellen Psychiatrieunterkunftsreform sei es, psychisch Kranken zu einer besseren psychiatrischen Versorgung zu verhelfen, hieß es in den Erläuterungen. Mit der entsprechenden Novelle schlägt die Regierung vor, das Beherbergungsgesetz (UbG), das Sicherheitspolizeigesetz, das IPR-Gesetz, das Non-Content-Gesetz und die Notariatsordnung (1527 dB) zu ändern. Der Justizminister erklärte, das Paket sei auf der Grundlage der Ergebnisse einer Sonderkommission ausgearbeitet worden. Die Kommission wurde eingesetzt, nachdem ein Obdachloser mit einer psychischen Störung 2016 ohne ersichtlichen Grund einen Passanten mit einer Eisenstange auf dem Wiener Brunnenmarkt getötet hatte. In der Analyse stellte die Sonderkommission unter anderem “fehlende oder unklare Regelungen zum Informationsaustausch zwischen verschiedenen Berufsgruppen und Behörden sowie Regelungen zum gezielten Umgang mit psychischen Erkrankungen” fest. Bei der Reform wurden auch eine vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie in Auftrag gegebene Studie sowie die Ergebnisse einer umfassenden Arbeitsgruppe berücksichtigt. Bei einer mitbeschlossenen Novelle wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen, sondern nur redaktionelle Korrekturen, wie Bettina Zopf (ÖVP) kommentierte.
Ein wesentliches Anliegen der Reform ist laut Zadić die Angleichung des UbG an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Ein zentraler Punkt, der beispielsweise auch von Heike Grebien (Grüne) angesprochen wurde, ist aus Sicht der Justizministerin, dass wir künftig weniger über Patienten und mehr über sie sprechen sollten. Ein weiterer Abschnitt sieht Sonderregelungen für Minderjährige vor, die der Kritik Rechnung zu tragen suchen, es handele sich um ein reines „Erwachsenenpsychiatrierecht“.
Konkret sollen etwa für die „Unterbringung ohne Antrag“ in einer Psychiatrie Ärztinnen und Ärzte die entsprechende Bescheinigung ausstellen dürfen. Bisher konnten zu wenige Ärzte eine Aufnahme in die Psychiatrie veranlassen, mit der Änderung werde der Kreis erweitert, so die Justizministerin.
Unter anderem sind auch die Aufgaben des Ordnungsdienstes, des einweisenden Arztes und des Facharztes im psychiatrischen Dienst zur Klärung der Unterbringungsbedingungen zu klären. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwarten, dass die Betreiber einer psychiatrischen Spezialklinik oder eines Krankenhauses mit psychiatrischen Abteilungen weisungspflichtig werden.
Zur Verbesserung der Rechtssicherheit in der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen, die sich mit psychisch Erkrankten mit Gefährdungspotenzial für sich und andere befassen, sollte geregelt werden, wer welche Daten an wen zu welchem Zweck übermitteln darf. Beispielsweise sollte der Arzt in der Lage sein, im Rahmen der Unterbringung bei Bedarf angemessene zusätzliche soziale und psychiatrische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Unter anderem sind die Regelungen zu unerlaubten Abwesenheiten und Behandlungen außerhalb der Psychiatrie zu präzisieren. Auch die Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmung des Betroffenen und des Patienten sollen gestärkt und die gerichtliche Entscheidungsbefugnis über die medizinische Behandlung neu geregelt werden.
Ein Punkt des Versagens der Brunnenmarktbehörden sei, dass sich der Täter illegal in Österreich aufgehalten habe, sagte Harald Stefan (FPÖ) in diesem Zusammenhang. Sowohl Nikolaus Scherak (NEOS) als auch Selma Yildirim (SPÖ) begrüßten die umfassende Ausarbeitung der Reform und die Einrichtung des Arbeitskreises. Dabei ist laut Yildirim darauf zu achten, dass die Ergebnisse nicht an der Umsetzung scheitern, etwa im Sinne einer negativen Kompetenzabgrenzung.
Auch ein Beschlussantrag der FPÖ zur Evaluierung des Erwachsenenschutzgesetzes (2540/A (E)) wurde verhandelt und verschoben, etwa im Hinblick auf den gewünschten Kontakt der vertretenen Person mit der stellv. Erwachsenen, aber auch mit nahen Verwandten. und die Situation der Beratung. Das Gesetz sieht bereits eine Auswertung vor, die Ergebnisse sollen 2023 vorliegen, kündigte die Justizministerin in der Kommission an.
Evaluierungsbericht zum 2. Erwachsenenschutzgesetz
Leitgedanke der grundlegenden Reform des damaligen Betreuungsrechts war das am 1. Juli 2018 in Kraft getretene 2. Erwachsenenschutzgesetz zur Förderung der Selbstbestimmung von Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit aus seelischen Gründen eingeschränkt ist. Krankheit oder ähnliche Behinderung.
Der aktuelle Bewertungsbericht (III-376 dB) zeige unter anderem, dass der kalkulierte Mehraufwand für diesen Bereich seit 2019 überschritten werde, erklärte Justizminister Zadić. So enthielt der Regierungsentwurf noch keine zusätzlichen Ausgaben für Ausstattung zur Betreuung und Bildung von Minderjährigen. Daher hätten die Mehrausgaben für die personelle Aufstockung in den Erwachsenenschutzverbänden von vornherein mit weiteren 3,4 Millionen Euro veranschlagt werden müssen. Andererseits hat sich die Annahme, dass die Erwachsenenschutzverbände durch den Rückgang der Erwachsenenrechtsvertretung ab 2020 deutlich entlastet werden könnten, nicht bestätigt, da der Umfang der Aufgaben der Verbände in den Bereichen massiv und kontinuierlich zugenommen hat der Entschädigung/Beratung/Anmeldung und der Bewohnervertretung und andererseits ist die Zahl der Verbände in der Erwachsenenrechtsvertretung nicht zurückgegangen, berichtet das Justizministerium.
Dem Bericht zufolge wird der finanzielle Mehraufwand durch das 2. Erwachsenenschutzgesetz von rund 9,6 Millionen Euro im Jahr 2018 auf rund 16,9 Millionen Euro im Jahr 2022 steigen. Dazu kommt der -bewertete- Finanzierungsbedarf bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes geht das Justizministerium von einem Gesamtmittelbedarf in diesem Bereich für das Jahr 2022 von rund 58,85 Millionen Euro aus. In jedem Fall stehe die Unterstützung der Betroffenen im Vordergrund, so dass diese Mehrkosten notwendig und vertretbar seien, betonte Justizminister Zadić in diesem Zusammenhang. Auch Gertraud Salzmann betonte, dass es der ÖVP wichtig sei, das Recht auf Selbstorganisation so weit wie möglich zu ermöglichen.
Auf der anderen Seite, so der Bericht, seien erhebliche Einsparungen bei den Expertenkosten erzielt worden, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden müssten und die noch höher ausfielen als angenommen. Schätzungen zufolge wurden 2020 im Vergleich zu 2017 rund 4,5 Millionen Euro eingespart. Für die Folgejahre wird dem Bericht zufolge jedoch vorübergehend mit leicht steigenden Kosten gerechnet.
Auf Nachfragen von Selma Yildirim (SPÖ) und Johannes Margreiter (NEOS) erklärten Ministeriumsexperten, dass offenbar vermehrt Erwachsenenschutzvereine zur Erwachsenenvertretung herangezogen würden, wo die Fallzahlen sogar steigen würden. Dass die Sachverständigenhonorare deutlich gesunken sind, liegt daran, dass sich die Gerichte auf die Entschädigungsgutachten der Verbände stützen. Der Vertretungsbedarf verringert sich jedoch nicht, solange gewisse Barrieren, beispielsweise in Banken oder Ämtern, im Tagesgeschäft bestehen. Wir sind dazu mit verschiedenen Stellen im Gespräch, und hier müssen wir umdenken. Ein Experte bezeichnete es als gute Idee, mehr Aufmerksamkeit auf die von Philipp Schrangl (FPÖ) angesprochene Machtfrage im Gesundheitswesen zu lenken.
SPÖ-Anträge zur Untersuchung der Kinderkosten und Grundlage zur Berechnung des Unterhaltsvorschusses
Auch zwei SPÖ-Anträge sorgten im Justizausschuss für heftige Diskussionen und wurden vertagt, weil ÖVP und Grüne an einer Reform des Kindes- und Kindesunterhaltsgesetzes arbeiteten.
Bezüglich des SPÖ-Antrags verwies Petra Vorderwinkler (SPÖ) darauf, dass die Ergebnisse der Kinderkostenanalyse zwar seit Ende 2021 vorliegen, aber weder politisch bewertet noch reformiert genutzt worden seien. Handlungsbedarf besteht aber genug, zumal Alleinerziehende im Schnitt nur 376 € (Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbpension) erhalten. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten für Kinder würden jedoch bei etwa 900 € pro Kind liegen. Damit ist fast jedes fünfte Kind in Österreich armutsgefährdet (2408 / A (E)).
Mit ihrem zweiten Entschließungsantrag spricht sich die SPÖ dafür aus, dass der künftige Unterhaltsbeitrag bis zur Inanspruchnahme einer „sehr verspäteten“ Zahlungsgarantie auf der Grundlage des österreichischen Durchschnittseinkommens berechnet wird, sofern sich das Kind in einer schlechteren wirtschaftlichen Lage befindet aktuelle Berechnungsbasis (2570 / A (E)). Die Sicherstellung der Wartung ist die …