Deutschland gewann eine Zweidrittelmehrheit
Der Bundestag stimmt der Änderung des Sondergütergrundgesetzes der Bundeswehr zu
Stand: 03.06.2022 | Lesezeit: 3 Minuten
„Inflationsbereinigter Einkommensteuersatz zur Entlastung der Menschen“
Der Bund könnte in diesem Jahr fast eine halbe Billion Euro ausgeben und erneut hohe Schulden machen. Der Bundestag hat am Freitag dem Haushalt von Finanzminister Christian Lindner (FDP) mit großer Mehrheit zugestimmt.
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Mit den Stimmen der Ampelkoalition und der Union hat der Bundestag das Grundgesetz geändert, um den für die Bundeswehr vorgesehenen Sonderfonds auf eine verfassungsrechtliche Grundlage zu stellen. Dazu war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Mit einer Grundgesetzänderung hat der Bundestag den Weg für Milliardeninvestitionen in die Bundeswehr geebnet. Am Freitag stimmten die Abgeordneten mit großer Mehrheit dafür, einen neuen Paragraphen 87 in das Grundgesetz aufzunehmen. Es gab 567 Ja-Stimmen, wobei 491 gereicht hätten.
Der neue Artikel regelt, dass ohne Schuldenbremse Kredite bis zu 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr aufgenommen werden können. Damit die Änderung in Kraft tritt, muss auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte den Sonderfonds in seiner “Zeitenwende”-Rede am 27. Februar als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine angekündigt. „Wir stellen uns unserer historischen Verantwortung“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner vor der Abstimmung über das Projekt.
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Mit dem Geld soll in den kommenden Jahren bessere Ausrüstung für die Streitkräfte angeschafft werden. Das sind Flugzeuge, Panzer und Munition, aber auch persönliche Ausrüstung von Soldaten wie Nachtsichtgeräte oder Funkgeräte. Das Paket ist eine Reaktion auf die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine erschütterte europäische Friedensordnung. Die Bundeswehr wird zu einer voll einsatzfähigen Armee.
Da der sogenannte Sonderfonds mit Krediten finanziert und die Schuldenbremse aufgehoben werden muss, muss das Grundgesetz geändert werden. Dafür war die Koalition auf die Stimmen der Opposition angewiesen. Daher habe es Verhandlungen mit der Union gegeben, die über eine Reihe von Bedingungen hinausgegangen seien. Unter anderem wird eine neue Kommission eingerichtet, die darüber berät, welche Käufe wann getätigt werden.
Eine Reihe von Waffenprojekten wurde ebenfalls gestartet, darunter der geplante Kauf von Stealth-Flugzeugen F-35 und die Entscheidung, 60 schwere Transporthubschrauber vom Typ CH-47F für den Lufttransport von Soldaten und Ausrüstung zu erwerben.
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Nach Zahlen der Deutschen Presse-Agentur soll auch das Heer als sogenannter größter Teil der Bundeswehr den Großteil der Investitionen finanzieren. 32 Mrd. € sind direkt für Bodentruppen vorgesehen.
Allerdings erhöht sich der Anteil auf 40 Milliarden, wenn Investitionen anderer Dimensionen – Luft und See – nach Verantwortung oder Nutzung zugeordnet werden. Zuletzt war eine Reform des Einkaufssystems in Deutschland gefordert worden, um die Milliarden schnell und erfolgreich einsetzen zu können.
Nach der Abstimmung über die Grundgesetzänderung wollte der Bundestag am späten Nachmittag auch formell die Schaffung des 100-Milliarden-Sonderglases beschließen. Nach dem ersten Wahlgang war die Zustimmung jedoch nur noch Formsache. Der Bundesrat will am kommenden Freitag über die Grundgesetzänderung abstimmen.
Hinweis: Eine frühere Version besagte, dass 683 Abgeordnete für die Änderung gestimmt haben. Tatsächlich gab es 567 Ja-Stimmen für die 683 abgegebenen Stimmen. Wir haben den Fehler behoben.
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