Verwirrung um Corona-Regeln | Was gilt jetzt ab Herbst?

Verwirrung um Corona-Regeln |

Was gilt jetzt ab Herbst?

Missverständnisse beim Corona-Engagement von Justizminister Marco Buschmann (45, FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD)!

Klar ist: Ab Oktober sollen die Bundesländer FFP2-Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Restaurants, Bars, Kinos und Stadien anordnen können. Alternativ können negative Tests, Genesungstest oder Impftest verlangt werden (Regel 3G).

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Lauterbach und Buschmann machten den Eindruck, dass es definitiv zu Einschränkungen kommen würde. Buschmann sprach wegen der erweiterten Maskenpflicht von „allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen“.

Lauterbach kündigte für den Zeitraum Oktober an, dass „in den öffentlich zugänglichen Innenräumen immer eine Maskenpflicht bestehen wird. Dass es Ausnahmen in Bars und Restaurants gibt, die kürzlich geimpft oder genesen werden können“.

Foto: BILD

Laut Gesetz ist dies jedoch an Bedingungen geknüpft. Dirk Wiese (39), SPD-Fraktionsvorsitzender und Rechtsexperte: „Es gibt keine automatische Maskenpflicht im Winter.“

Länder hätten die Möglichkeit, dies anzuordnen, aber abhängig von der regionalen Bedrohungslage: „Länder müssen nachweisen können, dass sonst viele Menschen schwer erkranken würden und das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur stark überlastet würden. Das brauche ich jetzt nicht, aber es ist wichtig, handeln zu können, wenn sich die Situation ändert.“

Wie die Situation zu beurteilen ist, liegt dann im Ermessen jedes einzelnen Bundeslandes.

Dieser Artikel stammt von BILD am SONNTAG. Das ePaper der gesamten Ausgabe ist verfügbar hier.

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