Gepostet am 31. Mai 2022, 18:31 Uhr
Ein Tankstellenmieter in Wien hat es satt, dass die Fahrer ungefüllt auf seinem Grundstück ankommen. Auch in der Schweiz ist das Problem bekannt.
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Anscheinend nutzen viele Autofahrer diese Wiener Tankstelle als Abkürzung.
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Der Mieter hat nun damit begonnen, die säumigen Fahrer mit Bußgeldern zu überziehen.
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Dasselbe Problem hat die Garage Egger an einer belebten Kreuzung in Dietikon.
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Wer auf der Breitenfurter Straße in Wien Staus vermeiden will und eine Abkürzung zu einer nahe gelegenen Tankstelle sucht, muss aufpassen. Das Befahren von Privatgrundstücken ohne Einkaufen oder Tanken kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Fahrer sollten regelmäßig Bußgelder zahlen; dies wird von einer betroffenen Person gemeldet, die auf Heute.at anonym bleiben möchte. Es gebe keine Hinweisschilder auf das Verbot, und der Betreiber habe ein zweites Standbein aufgebaut, behauptet die Person. Die Straftat kostet etwa 150 Euro.
Josef Maier, der Mieter der fraglichen Tankstelle, wies die Vorwürfe gegenüber „Avui“ zurück: „Wir haben seit einem Jahr eine neue Kreuzung und eine Baustelle mit hoher Geschwindigkeit“, erklärt er.
Auch in der Schweiz ist das Problem bekannt
Auch Willy Egger, Besitzer der Garage Egger in Dietikon ZH, kennt dieses Thema. Sein Unternehmen liegt an einer belebten Kreuzung. „Es wurde vor etwa zwölf Jahren verhängt“, sagt er. Um der roten Ampel auszuweichen, haben unzählige Autofahrer ihr Eigentum als Abkürzung missbraucht. Der letzte Tropfen war ein Unfall. „Ich wurde von einem Auto angefahren und bin auf der Motorhaube gelandet“, sagte der Garagenbesitzer.
Daraufhin kontaktierte er das Rathaus, das schließlich ein Fahrverbot verhängte. Allerdings wird die Immobilie weiterhin als Abkürzung missbraucht. „Meistens fahren die Leute sehr schnell, weil die Leute wissen, dass sie eigentlich nicht herumfahren dürfen“, so Egger weiter. Wird jemand direkt erwischt, gibt es mitunter abenteuerliche Ausreden. „Jemand sagte mir zum Beispiel, dass sein Navigationssystem auf meine Firma ausgerichtet sei. Ich habe diesen Menschen dann gefragt, ob er auch an den Zürichsee fahren würde, wenn sein Navi es ihm sagt», sagt er lachend.
Schliesslich begann er, die säumigen Fahrer anzuschreiben und eine Entschädigung von 50 Franken zu fordern. Mittlerweile sind mehr als tausend solcher Briefe verschickt worden. „Mir geht es nicht ums Geld“, sagt Egger. „Wenn jemand erwischt wird, der mich anruft und Verständnis zeigt, werde ich nichts weiter unternehmen.“
Er will vor allem darauf aufmerksam machen, dass es auch auf seinem Hof Kunden gibt. Aus diesem Grund könne er das Gebiet nicht einfach absperren. Unterdessen machten in der Umgebung Gerüchte die Runde, dass der Zutritt zu seinem Firmengelände verboten wurde. Er neigt dazu, bei Fahrern vor der Kurve ein Auge zuzudrücken.
Für Bußgelder ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich
„Fahrer allein zu finden ist rechtlich äußerst problematisch“, sagt Rechtsanwalt J. Martin Pulver auf Nachfrage innerhalb von 20 Minuten. Gemäss Rechtsberater des ACS Automobil Club Schweiz ist ein Gerichtsbeschluss nötig. „In der Schweiz regelt das der Kanton. In Zürich hat ein Einzelrichter ein Verbot ausgesprochen. Das ist meist auf einem Plakat zu sehen“, sagt Pulver.
Vergleichen Sie den Fall der österreichischen Tankstelle mit einem Privatparkplatz. “Wenn jemand ohne Erlaubnis geparkt wird, kann diese Person nicht bestraft werden.” Im schlimmsten Fall könnte es sogar als Zwang interpretiert werden.
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