Gepostet am 3. Juni 2022, 13:57 Uhr
Sigita Barvida aus Zürich setzte sich für zahlreiche ukrainische Flüchtlinge ein. Finanzielle Unterstützung erhielt er von einer Frau. Der Spender fordert nun eine Rückerstattung.
von
Monira Djurdjević
Thomas Obrecht
1/3
Die alleinerziehende Mutter hat bei ukrainischen Flüchtlingen vermittelt.
20min / Matthias Spicher
Nach 20 Minuten, nachdem er über den Assistenten informiert worden war, habe sich eine Frau bei ihm gemeldet, sagte er. «Wir haben uns getroffen und er hat mir einen Umschlag mit 10’000 Franken gegeben», sagt Barvida.
20min / Matthias Spicher
Doch wenige Wochen später gab es einen Sinneswandel: „Er rief mich an und sagte, er wolle das Geld aus privaten Gründen zurückgeben. Ich habe die Welt nicht mehr verstanden.“
20min / Matthias Spicher
Die alleinerziehende Zürcherin Sigita Barvida (40) nimmt seit Kriegsbeginn freiwillig Flüchtlinge auf und bringt sie privat in Schweizer Heimen unter. Es konnten bis zu 13 Personen gleichzeitig in der Wohnung untergebracht werden. „In dieser Zeit kamen und gingen ungefähr 160 Leute bei mir. Meine Kinder und ich schlafen manchmal auf dem Boden“, sagt Barvida.
Zunächst bezahlte sie die Verpflegung der Menschen selbst. Nach 20 Minuten, nachdem er über den Assistenten informiert worden war, habe sich eine Frau bei ihm gemeldet, sagte er. “Er hat mich kontaktiert und gesagt, dass er mir helfen möchte. Wir haben uns getroffen und er hat mir einen Umschlag mit 10’000 Franken gegeben. Ich war der Frau sehr dankbar”, sagt Barvida.
“Ich habe die Welt nicht mehr verstanden”
Doch wenige Wochen später gab es einen Sinneswandel: “Er hat mich angerufen und mir gesagt, er wolle das Geld aus privaten Gründen zurückgeben.” Daraufhin gab er die restlichen 7000 Franken zurück und bat darum, den Rest auf Ende des Monats zu verschieben. Sie sagt traurig: „Ich verstehe die Welt nicht mehr. Ich habe mein Bestes getan, um den Flüchtlingen zu helfen, und ich habe nur das Geld für sie ausgegeben. Ich verdiene selbst sehr wenig und weiss nicht, wie ich der Frau die 3000 Franken zurückgeben soll.»
Adrian Bachmann von der Anwaltskanzlei Bachmann in Zürich sieht wenig Chancen, die Spende zurückzufordern. Die Spende selbst steht für bedingungsloses Handeln. „Einmal gespendet, geht das Geld an den Spender“, sagt Bachmann. Will der Spender jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen spenden, muss die entsprechende Bedingung zu Beweiszwecken schriftlich in einem Vertrag festgehalten werden. „Geldprobleme allein sind kein Grund, eine Spende zu widerrufen. Geld kann nicht zurückgefordert werden“, sagte Bachmann.
20 Minuten lang versuchte er mehrmals, die Frau telefonisch zu erreichen. Eine offizielle Stellungnahme steht noch aus.
Die Zürcherin Sigita Barvida half dabei, viele Flüchtlinge in Schweizer Heimen unterzubringen.
Video: 20min / N. Knüsel / M. Spicher / L. Chautems