Stand: 30. Juni 2022. Autoren: Alexander Schnackenburg
Bild: DPA | Jens Büttner
Für Kronen-Schnelltests gelten jetzt neue Regeln. Vor allem kostet der Test manche künftig drei Euro, andere müssen ihn komplett selbst bezahlen.
Die Zeit für die Kronenbürgertests ohne Ursache ist am 30. Juni abgelaufen. Bisher hatte jeder ohne Angabe von Gründen Anspruch auf ein kostenloses Probetraining pro Woche, auch wenn er keine Krankheitssymptome hatte. Das ändert sich jetzt. Der Abstrich ist nur für bestimmte Personen kostenlos, andere müssen drei Euro zusätzlich zahlen und wieder andere müssen ihn komplett selbst bezahlen und erwarten, dass das Testzentrum genügend freie Kapazitäten hat. Das sieht die neue Corona-Testverordnung des Bundes vor, die das Bundesgesundheitsministerium kürzlich veröffentlicht hat.
In Bremen sorgte die neue Prüfungsordnung zunächst für Chaos. Der Grund: Dem Gesundheitsamt war nach Angaben einer Sprecherin bis zur Veröffentlichung der Verordnung nicht bekannt, welche Personengruppen weiterhin Anspruch auf Bürgertests haben sollen. Denn an dieser Stelle war sich das Bundesgesundheitsministerium lange nicht einig.
Wer hat noch Anspruch auf kostenlose Kronentests
- Kinder unter fünf
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere Schwangerschaft im ersten Trimester
- Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Coronavirus-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Studie an diesen Studien teilgenommen haben
- Menschen, die den Test brauchen, um aus der Corona-Quarantäne herauszukommen
- Personen, die Familie, Freunde oder Bekannte besuchen, zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegezentren
- Menschen, die pflegebedürftige Menschen pflegen, ohne dafür Geld zu erhalten
- Personen, die im selben Haushalt leben wie jemand, der mit dem Coronavirus infiziert ist
Wem steht ein Kronentest für drei Euro zu
Neben den oben genannten Personengruppen, die weiterhin Anspruch auf kostenlose Kronentests haben, nennt die Verordnung Personengruppen, die weiterhin Anspruch auf die Tests haben, dafür aber drei Euro pro Test zahlen müssten. Diese Gruppen sind:
- Personen, die am Testtag an einer Indoor-Veranstaltung teilnehmen oder die aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung Kontakt zu einer Person haben, die 60 Jahre oder älter ist oder die ein hohes Risiko hat, an einer schweren Covid-19-Erkrankung zu erkranken
- Personen, die einen Bescheid beim Staat erhalten haben, zeigen ein erhöhtes Risiko des Corona-Warn-Antrags des Robert-Koch-Instituts
Wenn Sie den Test selbst bezahlen müssen und mit freien Kapazitäten rechnen
Die übrigen Personen können den Test nur absolvieren, wenn sie die Kosten des Schnelltests vollständig selbst übernehmen und das jeweilige Testzentrum über freie Kapazitäten verfügt. Daher werden wahrscheinlich nicht alle Personen getestet, die sich ohne bestimmten Grund testen lassen möchten. Aber genau das ist der Zweck der neuen Prüfordnung. Er sagt, “Testmöglichkeiten sollten für mehr Zweck eingesetzt werden.”
„Man kann nicht alles prüfen“
Wer zu einem Personenkreis gehört, der noch Anspruch auf Kronentests hat, ob kostenlos oder für drei Euro, muss laut Reglement „den Anspruchsgrund nachweisen“. Die Verordnung legt jedoch nicht fest, wie dies geschehen soll. Jan Wolters, der derzeit acht Testzentren in Bremen betreibt, sagte: „Man kann nicht alles prüfen.“
Aus diesem Grund muss jeder, der ab dem 30. Juni in einem ihrer Testzentren einen Kronen-Schnelltest macht, ein Formular unterschreiben, das seinen Anspruch auf den Test begründet und erklärt, dass er alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat. Wolters kritisiert die Politik dafür, dass sie in den vergangenen Monaten „innerhalb kürzester Zeit“ die Regelung für Corona-Tests immer wieder geändert habe. Dies machte die Arbeit der Testzentren sehr schwierig, da sie sowohl das Personal als auch die notwendigen Räumlichkeiten langfristig planen mussten. Wolters zufolge habe er erst am Mittwochnachmittag von der Ausarbeitung der neuen Regelung erfahren.
Kehrt Bremen zu kostenlosen Einbürgerungstests für alle zurück?
Derzeit ist nicht auszuschließen, dass das Land Bremen demnächst die Kosten der Bürgertests für jene Gruppen übernimmt, die nach aktuellem Stand ab dem 30. Juni drei Euro dafür zahlen müssen. Allerdings sollte der Senat zunächst darüber beraten. Auch die Bürger sollten zustimmen. Hintergrund: Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard hat sich auf der Gesundheitsministerkonferenz vor einer Woche gegen die Abschaffung von Bürgergerichten ausgesprochen.
Erfahren Sie mehr über die neuen Regeln für die Kronenprüfung in Bremen:
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 30. Juni 2022, 6 Uhr